Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DB Regio Bus Ost GmbH (Geschäftsbereich DB Bus Charter)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit Buchungen, die über BEX Charter und snapbus getätigt werden.
Sofern Regelungen sowohl BEX als auch snapbus betreffen, wird dies im Folgenden unter DB BusCharter zusammengefasst.
§1 Gegenstand
1.1 Unter dem übergeordneten Begriff DB BusCharter werden die beiden eigenständigen Marken BEX Charter und snapbus als Teil der DB Regio Bus Ost GmbH zusammengefasst. Beide Marken agieren sowohl eigenständig als auch gemeinsam bei Kundenaufträgen.
BEX Charter (im Folgenden „BEX“) vermietet firmeneigene Busse mit Fahrern im Gelegenheitsverkehr für jeden Anlass.
DB Snapbus (im Folgenden: „snapbus“) agiert als Organisator von Transferleistungen bei landesweiten Veranstaltungen und kauft diese Leistungen bei externen Busunternehmen ein bzw. nutzt die eigene Reisebusflotte von BEX Charter.
1.2 Sämtliche über die Websiten von DB BusCharter, BEX und snapbus buchbaren Leistungen werden im Namen und auf Rechnung der DB Regio Bus Ost GmbH erbracht. BEX führt die Beförderungen selbst oder durch von snapbus beauftragte Busunternehmen durch. Dies entspricht um Umkehrschluss auch dem Vorgehen von snapbus. Alle buchbaren Busse und Fahrten dienen ausschließlich der Personenbeförderung. Eine Vermietung von Bussen ohne Fahrpersonal an den Kunden zum Selbsteintritt ist ausgeschlossen; dies gilt auch, falls der Anmietende über eine Genehmigung zur Personenbeförderung mit Kraftomnibussen verfügt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Sie sind Bestandteil des Vertrags zwischen DB BusCharter mit BEX oder snapbus und dem Kunden. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn DB BusCharter dies ausdrücklich anerkennt.
§2 Zustandekommen von Verträgen
2.1 Ein Auftrag über eine Beförderung (im Folgenden: „Beförderungsvertrag“) kommt durch einen Buchungswunsch des Kunden und eine Buchungsbestätigung von DB BusCharter
2.2 Der Kunde kann den Buchungswunsch auf den Homepages db-bus-charter.de, www.bex.de oder www.snapbus.deeingeben. Der Kunde gibt durch die verbindliche Bestätigung des Buchungswunsches als Abschluss des Eingabeprozesses ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber DB BusCharter ab, zu den angegebenen Bedingungen einschließlich eines angezeigten Gesamtpreises befördert werden zu wollen. Der Kunde erhält unmittelbar danach zunächst eine automatische Eingangsbestätigung seines Buchungswunsches mit einer Zusammenfassung seiner eingegebenen Daten.
2.3 Der Beförderungsvertrag kommt in dem Moment zustande, in dem DB BusCharter dem Kunden schriftlich eine Buchungsbestätigung zukommen lässt. Der Kunde erhält seinerseits eine Angebotsfrist von 14 Tagen. Teilt DB BusCharter dem Kunden mit, dem Buchungswunsch nicht entsprechen zu können, ist kein Beförderungsvertrag zustande gekommen.
2.4 Weicht die Buchungsbestätigung vom Buchungswunsch ab, kommt der Beförderungsvertrag mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung zustande, falls der Kunde
a. innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung die Annahme erklärt, oder
b. die Beförderungsleistung ohne Beanstandung entgegennimmt und DB BusCharter ihn in der Buchungsbestätigung darauf hingewiesen hat.
2.5 Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zum Beförderungsvertrag werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich mit DB BusCharter vereinbart worden sind. Derartige Vereinbarungen sind vor Fahrtantritt schriftlich oder in Textform zu treffen. Änderungswünsche des Kunden bei oder nach Fahrtantritt können in Absprache mit dem eingesetzten Fahrpersonal ermöglicht werden, sofern keine rechtlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen.
2.6 Generell behält sich DB BusCharter vor, Anfragen intern zwischen den Marken BEX und snapbus zu vermitteln, um den Kundenbedarf effizient bedienen zu können.
§3 Leistungsinhalt
3.1 Die vertragliche Leistung des Beförderungsvertrages beinhaltet die Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Bussen durch DB BusCharter mit Fahrpersonal, jeweils mit den gebuchten und von der Buchungsbestätigung umfassten Sitzplatzzahlen und Komfortmerkmalen, und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung. Ein Anspruch auf die Beförderung in bestimmten Bussen beauftragter Busunternehmen besteht nicht. DB BusCharter ist berechtigt, in Ausnahmefällen auch auf andere Verkehrsmittel (z.B. Großraumtaxis) zurückzugreifen.
3.2 Das eingesetzte Fahrpersonal wird im Rahmen der gesetzlichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten tätig. Die Leistung von DB BusCharter ist pro Bus, soweit im Einzelfall keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, auf die Bereitstellung eines Fahrers beschränkt.
3.3 Bei den in der Buchungsbestätigung angegebenen Abfahrts- und Ankunftszeiten handelt es sich um Erfahrungswerte und Schätzungen, denen gewöhnliche betriebliche und verkehrliche Umstände zu Grunde liegen. Sie begründen seitens des Kunden und der Reisenden keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeit. Auf diese Umstände wird sich DB BusCharter jedoch nicht berufen, sollte die Verspätung einer Ankunft auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DB BusCharter oder seiner Beauftragten zurückzuführen sein.
3.4 Die Leistungspflicht von DB BusCharter umfasst nicht die Beaufsichtigung der Reisenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Bei der Beförderung von Minderjährigen übernimmt DB BusCharterinsbesondere keine vertragliche Aufsichtspflicht.
3.5 Sofern nicht anders vereinbart, ist DB BusCharter nicht verpflichtet, dem Kunden oder seinen Reisenden bei Auslandsfahrten Hinweise zu Visa-, Einreise-, Gesundheits-, Devisen- und Zollbestimmungen zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Reisenden zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Mitführung entsprechender Unterlagen, Ausweispapiere und Dokumente anzuhalten. Waren dürfen nach Art und Menge nur zollfrei mitgeführt werden; Gepäck darf nicht verschlossen werden, um eine Zollabfertigung des Busses nicht zu verzögern.
3.6 DB BusCharter, das eingesetzte Fahrpersonal oder sonstige Beauftragte sind befugt, aber nicht verpflichtet, Reisenden bestimmte Sitzplätze zuzuweisen.
§4 Vergütung und Zahlung
4.1 Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Im Preis sind, sofern nicht anders vereinbart, alle üblicherweise anfallenden Kosten für die Anmietung des Busses inklusive Fahrpersonal enthalten, einschließlich Zusatz- und Nebenkosten wie Hotelübernachtungskosten für das Fahrpersonal, Parkplatz- und Mautgebühren.
4.2 Die Zahlung ist spätestens 28 Kalendertage vor dem Tag des Fahrtantritts, eingehend bei DB BusCharter, fällig. Vertragsabschlüsse binnen vier Wochen vor Fahrtantritt verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung der Vergütung.
4.3 Sofern der Kunde die fällige Zahlung nicht leistet, kann DB BusCharter nach Zahlungserinnerung (Mahnung) und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Das Recht von DB BusCharter, Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen oder entstandenen Schaden zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen; dies schließt Stornierungskosten ein, die DB BusCharter im Fall des Rücktritts (an bereits beauftragte Busunternehmen) zu zahlen hat.
4.4 Änderungswünsche des Kunden bei oder nach Fahrtantritt, die in Absprache mit DB BusCharter oder dem eingesetzten Fahrpersonal ermöglicht werden, können von der vertraglich vereinbarten Vergütung nicht umfasste Mehrkosten durch Änderung des Fahrtverlaufs oder der Fahrzeiten verursachen. Der Kunde hat diese Mehrkosten zu bezahlen, falls sie von DB BusCharter oder einem von DB BusCharter eingesetzten Busunternehmer dem Kunden nach Durchführung der Fahrt in Rechnung gestellt werden.
4.5 Die Geltendmachung von Kosten, die DB BusCharter aufgrund von Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
§5 Erhöhung der Vergütung
5.1 Bei Aufträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und Durchführung der Fahrt mehr als vier Monate liegen, ist Snapbus, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, eine Erhöhung der Vergütung um bis zu 10% zu verlangen, wenn
a. sich Kraftstoffkosten, Personalkosten, Steuern oder Abgaben erhöht haben und sich diese Erhöhung auf die vereinbarte Vergütung auswirkt,
b. die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss nicht vorgelegen haben und für DB BusCharter auch nicht vorhersehbar waren,
c. DB BusCharter den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes unterrichtet und die Erhöhung geltend macht, sowie,
d. den Erhöhungsgrund nachweist.
5.2 Der Kunde kann im Fall einer zulässigen Erhöhung der Vergütung unverzüglich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erhöhung 3% der vereinbarten Vergütung übersteigt.
§6 Rücktritt und Kündigung
6.1 (durch den Kunden)
Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit, auch kurz vor Fahrtantritt, vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung eines solchen Rücktritts muss schriftlich gegenüber DB BusCharter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung bei DB BusCharter maßgeblich. Anstelle der vereinbarten Vergütung ist der Kunde in diesem Fall zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung verpflichtet, soweit der Rücktritt nicht auf einen von DB BusCharter zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist. Die angemessene Entschädigung beträgt bei einem Rücktritt
a. bis zu 30 Kalendertagen vor dem geplanten Fahrantritt: 10 %,
b. zwischen 29 und 22 Kalendertagen vor dem geplanten Fahrantritt: 30 %,
c. zwischen 21 und 15 Kalendertagen vor dem geplanten Fahrantritt: 40 %,
d. zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor dem geplanten Fahrantritt: 50%,
e. ab 6 Kalendertagen vor dem geplanten Fahrantritt: 60%
f. ab 24 Stunden vor dem geplanten Fahrantritt: 100 %
der vereinbarten Vergütung.
Bei einer vereinbarten Vergütung von mehr als 10.000,00 € beträgt die Stornierungspauschale abweichend von Satz 6.1 bei Stornierung
a. zwischen 27 bis 20 Kalendertagen vor Abfahrt: 30%,
b. zwischen 19 und 10 Kalendertagen vor Abfahrt: 45%,
c. zwischen 10 bis 3 Kalendertagen vor Abfahrt: 60%,
d. zwischen 3 bis 1 Kalendertage vor Abfahrt: 85%
e. von weniger als 24 Stunden vor Abfahrt: 100%
der vereinbarten Vergütung.
Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden auf Seiten DB BusCharter nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist. In diesem Fall ist der Kunde nur zum Ersatz des von ihm nachgewiesenen Schadens verpflichtet.
6.2 (durch DB BusCharter)
DB BusCharter kann vom Vertrag vor Fahrtantritt zurücktreten oder den Vertrag nach Leistungsbeginn (Fahrtantritt) kündigen,
a. wenn der Kunde oder die Reisenden trotz entsprechender Abmahnung durch DB BusCharter vertragliche oder gesetzliche Pflichten inerheblicher Weise verletzen oder solche Pflichtverletzungen objektiv zu erwarten sind und wenn solche Pflichtverletzungen objektiv geeignet sind, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen durch DB BusCharter erheblich zu gefährden, zu erschweren oder zu beeinträchtigen. DB BusCharter ist beim Vorliegen dieser Voraussetzungen zum Rücktritt bzw. zur Kündigung nur dann berechtigt, wenn DB BusCharter ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Pflichtverletzung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden an der Durchführung des Vertrages objektiv nicht zumutbar ist,
b. soweit der Kunde und/oder seine Reisenden gegen Sicherheits- oder Gesundheitsbestimmungen verstoßen oder in anderer Weise objektiv die Sicherheit des Busses, des Fahrpersonals, der Insassen des Busses oder anderer Verkehrsteilnehmer oder sonstiger Dritter gefährden, oder
c. wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch unvermeidbare und unvorhersehbare Umstände wie Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Wetterereignisse, Quarantänemaßnahmen sowie von DB BusCharter nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
6.3 Im Falle eines Rücktritts oder einer Kündigung durch DB BusCharter nach Absatz (2) Buchst. a oder b bleibt der Anspruch von DB BusCharter auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.
Im Falle einer Kündigung durch DB BusCharter nach Fahrtantritt aus den in Absatz (2) Buchst. c genannten Gründen ist DB BusCharter auf Wunsch des Kunden verpflichtet, die Reisenden zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur mit einem Bus besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung für DB BusCharter unmöglich oder auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und/oder seiner Reisenden unzumutbar ist. Entstehen bei einer solchen Kündigung Mehrkosten für die Rückbeförderung als solche, so sind diese vom Kunden und von DB BusCharter je zur Hälfte zu tragen. Anderweitige Mehrkosten, insbesondere Kosten für eine zusätzliche Verpflegung oder Unterbringung (Beherbergung) der Reisenden tragen die Reisenden selbst.
Kündigt DB BusCharter den Vertrag aus den in Absatz (2) Buchst. c genannten Gründen, so steht DB BusCharter eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu.
§7 Gepäck und sonstige Sachen
Die Mitnahme von Gepäck ist, soweit nicht anders vereinbart, auf zwei Stücke mit den maximalen Abmessungen 70 cm x 50 cm x 30 cm (Länge-Breite-Höhe) und ohne Anspruch auf Beförderung im Fahrgastraum des Busses beschränkt, sofern keine gesonderten Absprachen vor Reiseantritt getroffen wurden. Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, sowie unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Reisende verletzt werden können. Für Schäden jeglicher Art, die durch Sachen verursacht werden, die vom Kunden oder seinen Fahrgäste mitgeführt werden, haftet der Kunde, wenn die eingetretenen Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
Die Reisenden haben ihr Gepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet und andere Reisende nicht belästigt werden können. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von Tieren ausgeschlossen. DB BusCharter ist nicht zur Beaufsichtigung von Sachen verpflichtet, die der Kunde oder seine Reisenden im Fahrgastraum zurücklassen.
Ein Anspruch des Kunden und der Reisenden auf Ein- und Ausladen von Gepäckstücken oder von Handgepäck durch das Fahrpersonal besteht nicht. DB BusCharter ist nicht zur Überwachung des Be- und Entladens des Gepäcks verpflichtet. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden und der Reisenden aufgrund von Pflichtverletzungen von DB BusCharter bezüglich eines ordnungsgemäßen Abstellens und Verschließens des Busses und der Gepäckfächer.
§8 Verhalten und Haftung des Kunden und der Fahrgäste
8.1 Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Der Kunde haftet selbst auch für durch seine Fahrgäste verursachten Schäden am Fahrzeug oder anderen Sachen von BEX Charter sowie Buspartnern soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des Bestellers ursächlich oder mitursächlich geworden ist und der Besteller nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste den Schaden zu vertreten haben. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
8.2 Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
8.3 Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für BEX Charter oder Buspartner unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber BEX Charter und Buspartnern bestehen in diesen Fällen nicht.
8.4 Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an DB BusCharter zu richten.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
§9 Haftungsbeschränkung von DB BusCharter
9.1 Die Haftung von DB BusCharter bei vertraglichen Ansprüchen ist, ausgenommen die Haftung für Sachschäden, für die Absatz (2) gilt, auf den 10-fachen Mietpreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DB BusCharter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DB BusCharter beruhen, sowie
b. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DB BusCharter oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DB BusCharter beruhen, sowie
c. für typische und vorhersehbare Schäden aus der fahrlässigen Verletzung von Hauptleistungspflichten von DB BusCharter.
9.2 Für Sachschäden ist die Haftung, sofern es sich nicht um beschädigte oder abhanden gekommene Mobilitätshilfen handelt, wie folgt beschränkt:
a. Gegenüber jeder beförderten Person ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Schaden 1.000 Euro übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht;
b. Abweichend davon ist im Fall eines Unfalls die Haftung auf höchstens 1.200 Euro je Gepäckstück beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3 Bei Unfällen sind die Gesamtkosten der Unterbringung je Fahrgast auf 80 € pro Nacht und auf höchstens zwei Nächte beschränkt.
§10 Information über Verbraucherstreitbeilegung
DB BusCharter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. Sie kann unter folgender Adresse kontaktiert werden: Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Web: www.soep-online.de
§11 Verjährung
Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen,
a. verjähren vertragliche Ansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DB BusCharter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen DB BusCharter beruhen, in drei Jahren; dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DB BusCharter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DB BusCharter beruhen, und
b. verjähren alle übrigen vertraglichen Ansprüche in einem Jahr.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
12.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen DB BusCharter im Ausland für die Haftung von DB BusCharter dem Grunde nach nicht Deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3 Der Kunde kann DB BusCharter nur am Sitz der DB Regio Bus Ost GmbH verklagen.
12.4 Für Klagen von DB BusCharter gegen den Kunden ist der Wohn-/ Geschäftssitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Unternehmen sind, die ihren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DB BusCharter
12.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und DB BusCharter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften
12.6 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit und die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
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Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Prof. Dr. Holger Zuck, Stuttgart, 2010.
[Stand 01/2023]
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DB Regio Bus Ost GmbH
Postanschrift:
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D-10713 Berlin
Geschäftsführer:
Frank Nostitz
Florian Szameit
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Mannheimer Straße 33/34
D – 10713 Berlin
fon: +49 30 297 689 60
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